AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen durch die Schneiderei Maßatelier Tailored

Stand: 09.01.2022

Maßatelier Tailored, Inh. L. Baltner

Ludwigstr. 11, 85652 Pliening, DE

Telefon: +49 170 4977 598

Steuernummer: 112/202/40608

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Maßatelier Tailored (nachstehend Dienstleister) mit dessen Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber) genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

§2 Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

§3 Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Maßatelier Tailored zustande.

Maßatelier Tailored erstellt hierfür einen unverbindlichen Kostenvoranschlag (Angebot) nach ausführlicher Beratung des Auftraggebers und anhand der jeweiligen Kundenspezifikation.
Mit Annahme des Angebotes gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung im Sinne des § 145 BGB ab.

§4 Vertragsdauer, Kündigung und Widerruf

§4.1
Der Vertrag beginnt und endet jeweils am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

§4.2
Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.
Handelt es sich bei der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung um eine Sonderanfertigung, greift§ 312g Abs. 2.1 BGB (siehe § 4.6 dieser AGB). Gegebenenfalls kann der Vertrag dennoch gelöst werden, der Dienstleister behält sich hier eine Entscheidung im Einzelfall vor. Kommt es zur Auflösung des Vertrages, greift § 4.5 dieser AGB.

§4.3
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
  • der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

§4.4
Im Falle der Veränderung einer Sache (gilt für Änderungen und Reparaturen) ist ein Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag nicht mehr möglich.

§4.5 Kündigungsfolgen
Im Falle einer wirksamen Kündigung vor Abschluss der vertraglich bestimmten Arbeiten sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem bzw. veränderten Zustand zurückgewähren, muss er Tailored insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Bei Sonderbestellungen wie z.B. maßgefertigter Kleidung, Kostümen, Stickereien oder anderen kundenspezifischen Anfertigungen usw. übernimmt der Auftraggeber im Falle einer Kündigung die komplette bis dahin von Tailored geleisteten Kosten inkl. bereits erfolgtem Materialeinkauf und -verbrauch.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für Tailored mit deren Empfang.

§4.6. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2.1 BGB nicht bei der Lieferung von Waren, die extra nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Sonder- und Maßanfertigungen sind somit von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

§5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

§5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

§5.2
Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
Kann der Dienstleister aufgrund unverschuldeter Verzögerung (z.B. Lieferverzögerung durch Drittanbieter) nicht zum angekündigten Termin liefern, hat er den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber muss dem Dienstleister eine angemessene Nachfrist gewähren, um den Vertrag zu erfüllen.

§5.3
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

§5.4
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen sowie der Auftraggeber durch seine notwendige Mitarbeit (Wahrnehmen der Termine für Anproben, etc.) zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

§5.5
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Eventuelle Mehrkosten und/oder eine verlängerte Lieferzeit, die sich aus den gewünschten Änderungen des Auftraggebers ergeben, teilt der Dienstleister vorab mit.
Mehrkosten, die aus einem nachträglich eingereichten Änderungsantrag und damit eintretender Mehrarbeit (z.B. durch Änderung bereits fertiger Arbeitsschritte) entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber vorab über die zu erwartenden Mehrkosten.

Wünsche, Änderungen und Kritiken, die bei Anproben nicht geäußert wurden, können nicht berücksichtigt werden und sind kein Grund für Minderung oder Verweigerung von Abnahme und Bezahlung.

§5.6
Die während der Erbringung der beauftragten Dienstleistung erstellten Angebote, Entwürfe, Schnitte, Designarbeiten, Arbeitsproben, Endprodukte, u.a. sind geistiges Eigentum von Maßatelier Tailored. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere um diese zu kopieren, nachzuarbeiten oder im anderen geschäftlichen Sinne zu verwenden, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Maßatelier Tailored untersagt und bildet einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

§5.7
Bringt der Auftraggeber eigene Designs und Entwürfe in den Vertrag mit ein, so muss er dafür die Nutzungsrechte innehaben. Im Falle eines Verstoßes haftet der Auftraggeber, nicht der Dienstleister.

§6 Änderungsservice

§6.1
Aus Gründen der Hygiene bitten wir alle unsere Kunden, nur gereinigte Kleidungsstücke zu uns zu bringen. Es bleibt Tailored vorbehalten für nicht gereinigte Kleidungsstücke ein Preisaufschlag von 5 Euro/Stück zu verlangen.

§6.2
Alle Änderungsangebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.

§6.3
Der Dienstleister ändert die Kleidung auch nach den, vom Kunden angegebenen Maßen, und lehnt daher jegliche Haftung für unpassende Kleidung ab. Wir weisen darauf hin, dass eine nachträgliche Änderung der Kleidung möglich ist. Die Kostenübernahme oder -teilung richtet sich nach dem Einzelfall.

§6.4
Wir übernehmen keine Garantie für fremd hergestellten Waren.

§6.5
Für geänderte Kleidungsstücke, die im Laufe von 6 Monaten nicht abgeholt werden, trägt der Dienstleister keine Haftung und wird von weiterer Aufbewahrung befreit.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

§7.1
Dienstleistungen werden nach Beendigung des Vertrages fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Die Preise verstehen sich als Endpreis in EUR, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält spätestens mit Aushändigung der Dienstleistung eine Rechnung.
Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder bei Abholung der Dienstleistung in bar.

§7.2
Für Einzelanfertigungen ist die Erstellung einer oder mehrerer Entwurfszeichnungen notwendig, um eine visuelle Vorstellung des Endproduktes geben zu können. Der Dienstleister behält sich hier nach Absprache mit dem Auftraggeber vor, dafür eine Vergütung gemessen am Arbeitsaufwand zu verlangen.

§7.3
Bei Einzelanfertigungen wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des (geschätzten) Endpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Die Zahlung der Anzahlung gilt auch als Auftragserteilung. Der Dienstleister behält sich vor, erst nach Erhalt der Anzahlung mit dem Auftrag zu beginnen. Ergeben sich daraus Verzögerungen in der Auftragsabwicklung bzw. kann der Endtermin nicht eingehalten werden, liegt die Schuld dieser Verzögerung beim Auftraggeber.

§7.4
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen und Angeboten, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

§7.5
Nach §19 UstG. wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§7.6
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§7.7
Im Falle, dass eine Versendung der Dienstleistung erfolgen soll, fallen Versandkosten an, die der Auftraggeber zu tragen hat. Der Dienstleister teilt dem Auftraggeber diese Kosten vorab mit. Die Gefahr von Verlust und/oder Verschlechterung der versendeten Dienstleistung geht gemäß §447 BGB an den Auftraggeber. Der Verlust und/oder die Verschlechterung der versandten Dienstleistung entbindet den Auftraggeber nicht von der zu leistenden Zahlung.

§8 Eigentumsvorbehalt/ Zurückhaltung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die neuangefertigte Ware Eigentum von Maßatelier Tailored.
Der Dienstleister ist berechtigt, geänderte oder reparierte Sachen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.

§9 Haftung und Reklamation

§9.1
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

§9.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9.3
Bei Abholung, insbesondere von Einzelanfertigungen auf Maß, wird eine letzte Prüfung (Anprobe) der Dienstleistung durch den Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Abnahme empfohlen.
Mängel und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich und sofort bei Abholung genannt werden. Handelt es sich um eine Abholung durch eine andere Person, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 48 Stunden die eventuelle Reklamation telefonisch oder persönlich zu melden. Im Reklamationsfall behält sich der Auftragnehmer das Recht der Nachbesserung vor.
Später erfolgte Reklamationen werden nicht anerkannt.

§9.4
Die Abnahme darf aufgrund geringfügiger Mängel nicht verweigert werden. In diesem Fall behält sich der Dienstleister das Recht zur Nachbesserung vor.

§10 Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Maßanfertigungen ist es notwendig, dass der Auftraggeber passende Schuhe, Unterwäsche (besonders BH) und ggf. einen Unterrock und/oder andere Bekleidung, die zu der anzufertigenden Dienstleistung passen sollen, mitbringt. Für Absteckungen ohne die genannten Accessoires kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung geben.
Schwangerschaften müssen mitgeteilt werden, sofern dies für Anfertigungen oder Änderungsarbeiten relevant ist.
Ebenfalls wird keine Garantie auf Änderungen für vom Auftraggeber selbst abgesteckte Aufträge übernommen.

Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Reinigung entstanden sind.
Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für fremdhergestellte Waren (Reißverschlüsse, Knöpfe, Druckknöpfe usw.).

§11 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Maßatelier Tailored.

§12 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die von uns gespeicherten Daten werden nicht an die Dritte weitergegeben.

Nutzt der Auftraggeber soziale Medien zur Kontaktaufnahme von seiner Seite aus, erklärt er sich ausdrücklich mit deren AGB einverstanden. Der Dienstleister hat auf die Datenverarbeitung dieser Dienstleister keinen Einfluss. Alternativ wird eine sichere Kommunikation gemäß der DSGVO durch Tailored via Mail und/oder Telefon angeboten und empfohlen.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Bestimmung, die den mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht. Sollten sich in den ABG ergänzungsbedürftige Lücken offenbaren, sind diese so auszufüllen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.